Starkregen und Hochwasser

Hochwasser kann Sie als Einwohnerin und Einwohner in Flussnähe der Tauber bzw. Balbach oder überall als Folge von Starkregen heimsuchen. Die Folgen können fatal sein, wenn Sie keine Vorkehrungen treffen. Informieren Sie sich, schützen Sie Leben, Ihr Haus und die Umwelt! Sichern Sie sich finanziell ab. Vorsorge ist auch dann wichtig, wenn Sie sich durch technische Hochwasserschutzmaßnahmen geschützt fühlen. Diese sind nicht für Extremereignisse ausgelegt.

Schutz vor Hochwasser und Starkregen:

Nutzen Sie Trockenzeiten, um sich auf ein Hochwasser oder Starkregen vorzubereiten.

Erfahren Sie hier, was Sie als Bürgerin oder Bürger tun können.

Starkregen: Schützen Sie Ihr Gebäude vor eindringendem Wasser! (baden-wuerttemberg.de)

Verhaltensvorsorge – Hochwasser Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de)

Hochwasserschutzfibel – Objektschutz und bauliche Vorsorge (fib-bund.de)

Pflicht zum Selbstschutz:

Wasserhaushaltsgesetz (Paragraf 5 Allgemeine Sorgfaltspflichten)

(2) Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen.

Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (§ 20 Sicherung gegen Rückstau)

Abwasseraufnahmeeinrichtungen der Grundstücksentwässerungsanlagen, insbesondere Toiletten mit Wasserspülung, Bodenabläufe, Ausgüsse, Spülen, Waschbecken, die tiefer als die Straßenoberfläche an der Anschlussstelle der Grundstücksentwässerung (Rückstauebene) liegen, müssen vom Grundstückseigentümer auf seine Kosten gegen Rückstau gesichert werden. Im übrigen hat der Grundstückseigentümer für rückstaufreien Abfluss des Abwassers zu sorgen.

Hochwassergefahrenkarten:

Starkregengefahrenkarten:

Der Ortschaftsrat Unterbalbach fordert seit 2020 die Erstellung eines Starkregenkonzeptes mit entsprechenden Gefahrenkarten. Im Jahr 2024 wurde der Auftrag durch die Stadt Lauda-Königshofen nun erteilt und die Ausarbeitung ist im Gange. Der Ortschaftsrat will sich aktiv einbringen und hat seine Unterstützung und die Erfahrung der Unterbalbacher Bürger angeboten.

 

Hinweis: Alle Inhalte beruhen auf dem aktuellsten Kenntnisstand von Fachexpertinnen und Fachexperten der Wasserwirtschaft und stellen eine Empfehlung dar. Da nicht jede Situation und Gefahrenlage abgebildet werden kann, ist jede Person dazu aufgefordert, auf Grundlage der aktuellen Lage vor Ort zu entscheiden, welche Maßnahmen tatsächlich geeignet und in welcher Reihenfolge sie auszuführen sind.